Meldungen für den Landkreis Prignitz

Schüler Ersatzausstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir ab dem 12.02.2024 die Antragsbearbeitung für die Ersatzausstellung einer Schülermonatskarte bei Verlust/Diebstahl/Beschädigungen/Einzug geändert haben.
Die Schulen werden ab dem 12.02.2024 keine Bescheinigungen mehr herausgeben, weder eine Heimfahrt noch bei Verlust etc.
Sobald Ihr Kind den Linienbus betritt und dem Fahrpersonal keine Fahrberechtigung, sprich Schülerfahrkarte vorzeigen kann, wird ihm ein Antrag auf eine Zweitschrift ausgedruckt, welcher Ihrem Kind auch die Heimfahrt zusichert.
Dieser Antrag muss Ihr Kind am nächsten Tag dem Fahrpersonal beim Einstieg übergeben. Gleichzeitig entrichtet Ihr Kind die Ersatzgebühr in Höhe von 15 Euro und erhält eine Bestätigung über die Antragstellung und die Zahlung der Gebühr. Die Bestätigung gilt als Fahrtberechtigung für einen Zeitraum von 14 Tagen.
Innerhalb dieser 14 Tagen wird Ihnen die neu gefertigte Schülerfahrkarte durch unseren Dienstleister nach Hause gesandt.
Bei Neubeantragung/Umzug/Schulwechsel/Namensänderung erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis Prignitz, Sachbe-reich Schulverwaltung die Ausstellung eines Übergangsfahrausweises von der Schule.
Bitte beachten Sie diese Hinweise ab dem 12.02.2024, damit es zu keinen Komplikationen und unnötigen Auseinanderset-zungen mit unseren Fahrpersonalen kommt.


Vielen Dank.
Das Team der ARGE prignitzbus

gültig vom: 01.02.2024