Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, darüber hinaus gelten für den Bereich der ARGE prignitzbus die nachfolgenden Regelungen.
In den Linienbussen können Fahrräder nur eingeschränkt mitgenommen werden. Eine Mitnahmepflicht von Fahrrädern besteht nicht. Im Zeitraum von Ostern bis Oktober bieten wir im PlusBus Prignitzer Elbtalaue zwischen Wittenberge und Lenzen eine erweiterte Mitnahme von Fahrrädern mit einer Kapazität von bis zu 5 Fahrrädern je Fahrt an.
Angeboten wird dieser Service auf allen Festfahrten der Linie 944. Rufbusfahrten sind hiervon ausgeschlossen. Den Fahrplan der Linie 944 finden Sie hier. Eine Voranmeldung, betreffs der Kapazitätsauslastung ist bei der Mobilitätszentrale zu den oben rechts auf der Homepage dargestellten Öffnungszeiten, erforderlich.
So können Sie pro Person ein handelsübliches einsitziges, zweirädriges Fahrrad sowie zusammengeklappte Fahrräder mitnehmen. Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt, und ist für die Beaufsichtigung seines Fahrrades verantwortlich. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades oder Fahrradanhängers richtet sich nach der Kapazität des Fahrzeuges. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat dabei immer Vorrang. Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme, daher kann es auch trotz entsprechender Voranmeldung zu einem Ausschluss der Beförderung kommen, falls die Platzkapazitäten nicht ausreichend vorhanden sein sollten.
Bitte beachten Sie, dass in den Linienbussen, ausschließlich muskelkraftbetriebene Fahrräder und Pedelecs befördert werden können. Fahrräder, die das übliche Fahrradmaß überschreiten, Fahrräder mit Verbrennungsmotor sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Lastträger), Tandems und Dreiräder; sind aus Sicherheitsgründen von der Beförderung ausgeschlossen. Bei der Bestückung auf dem Fahrradgepäckträger, max. 5 Fahrräder, kann nur eine maximale Gesamtlast zwischen 15 - 20 Kg/pro Fahrrad gewährleistet werden. E-Bikes, Tandems, Dreiräder oder Falträder werden auf dem Fahrradgepäckträger nicht befördert.
Wir bitten unsere Fahrgäste mit Beeinträchtigungen/Einschränken, betreffs Rollstühlen/Elektrorollstühlen, sich vor Fahrtantritt über die Mitnahme zu informieren. Telefonische Erreichbarkeit ist unter: 03876-789940 möglich.
Bitte haben Sie für diese Verfahrensweise Verständnis.
Vielen Dank.